Ein rumänischer Mörder könnte bis zu 500.000 Pfund an Entschädigiung vom Steuerzahler bekommen, nachdem ein Gericht urteilte, dass seine Inhaftierung in einem Einwanderungszentrum gegen das Gesetz war. 10. August 2016
Ein Mann, bekannt als Kläger X, kam 2009 in Großbritannien an, als ihm das Innenministerium eine studentische Aufenthaltserlaubnis gab.
Im November 2014 aber begann sein Abschiebeprozess, nachdem bekannt wurde, dass er im Heimatland wegen Mordes gesucht wurde.
Der Mann war danach zwischen März und Juli 2015 im Einwanderungsabschiebezentrum in Dover inhaftiert, was von einem Richter des obersten Gerichts als ungesetzlich erachtet wurde.
Das Urteil von letztem Monat bedeutet, dass der verurteilte Mörder ein Maxmum von 500.00 Pfund an Kompensationszahlungen für das illegale Inhaftieren erhalten könnte.
Im ersten Brief an Kläger X hiess es, dass er aufgrund seiner kriminellen Vergehen zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde und er deswegen abgeschoben würde.
Es hiess: "Als Folge Ihrer Kriminalität wird die Abschiebung aufgrund der öffentlichen Politk und/oder der öffentlichen Sicherheit als gesetzeskonform erachtet."
"Dies erfolgt, da Sie vom Gericht in Constanta in Rumänien wegen Mordes verurteilt wurden, und eine Gefängnisstrafe von 12 Jahren erhielten."
"Die begangene Tat wird als besonders schwerwiegend erachtet."
Die Regierungen haben das Recht EU Bürger auszuweisen, wenn sie eine Verurteilung mit einer Gefängnisstrafe von mindestens vier Jahren bekommen.
Allerdings gibt es ein Urteil des EU Gerichts, das von einem führenden Richter gesprochen wurde und besagt, dass vorige Verurteilungen kein Grund für eine Abschiebung seien.
Anstatt dessen muss das Verhalten der Person eine "echte, momentane und bedeutend ernste Gefahr sein für die fundamentalen Interessen der Gesellschaft".
Die Anwälte von Kläger X verlangten eine Begutachtung sowohl seiner Inhaftierungsentscheidung als auch für sein Abschiebeanordnung, was dazu führte, dass ein britisches Gericht die Abschiebeanordnung vom Januar dieses Jahres aufhob.
Zwei nachfolgende Einsprüche des Innenministeriums wurden abgelehnt, was effektiv bedeutet, dass Kläger X im Land bleiben darf.
Die Richter am obersten Gericht haben nun auch seine Inhaftierung von vier Monaten - zwischen März und Juli 2015 - als ungesetzlich beurteilt.
Richter Paul Walker schlussfolgerte, dass das Innenministerium nicht beweisen konnte, dass es eine wirkliche Gefahr einer Wiederholungstat oder einer Flucht gibt.
Das Urteil vom 29. Juli könnte den Weg ebnen für substanzielle Schadensersatzforderungen, und die Gerichtsdokumente besagen, dass Kläger X "unter anderem nach Schadenersatz ersucht".
Nach dem Urteil sagte ein Sprecher des Innenministeriums: "Bei jedem Ausländer, der eine Gefahr für Großbritannien darstellt sollte es keine Zweifel geben über unseren Willen, diesen abzuschieben."
"Im weiteren Verlauf wird dieses Urteil unsere Fähigkeit, Ausländer mit einem laufenden Verfahren abzuschieben nicht beeinträchtigen."
Er fügte an, dass 2015 bis 2016 insgesamt 5.692 Ausländer abgeschoben wurden und dies die höchste Zahl sei seit Einführung der Zählung.
Im Original: Romanian murderer could pocket £500k in damages for unlawful immigration centre detention
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