Von Thomas D. Williams, Ph.D., 1. Juli 2016
Der oberste Gerichtshof in Japan hat die besondere Überwachungspraxis gegen Moslems bestätigt und einen Einspruch durch 17 Kläger abgewiesen, welche das Vorgehen verboten haben wollten, da es ihrer Ansicht nach gegen die verfassungsmässigen Rechte für Muslime auf Privatsphäre, Gleichbehandlung und religiöse Freiheit verstösst.
Im Jahr 2010 wurden hunderte japanischer Polizeiakten bekannt, in denen die ausgiebige Überwachung von Moslems in Japan enthüllt wurde. Die Akten zeigen, dass die japanische Regierung 72.000 Einwohner eng überwacht, die aus Mitgliedsländern der Organisation für Islamische Zusammenarbeit eingewandert sind.
Die Polizei von Tokyo hat außerdem Gebetsstätten überwacht, halal Restaurants, wie auch Organisationen mit "Islambezug", wie es in den Dokumenten heisst.
Bald danach haben die 17 Kläger ihre Anzeigen eingebracht und vorgebracht, dass ihre Privatsphäre verletzt würde und die ausgiebige Überwachung von Anhängern des Islam in Japan angeprangert.
Nach zwei Berufungen kam der Fall vor das oberste Gericht Japans, das am 31. Mai ein niedrigeres Gericht dabei bestätigte, dass die Kläger 90 Millionen Yen (750.000 Euro) als Kompensation erhalten wegen der Verletzung ihrer Privatspähre.
Nichtsdestotrotz hat das Gericht die Klagen gegen die Rasterfahnungs- und Überwachungsmethoden der Polizei abgewiesen, die bereits zuvor bestätigt wurden als "notwendig und unabwendbar", um sich gegen islamischen Terrorismus zu schützen.
"Uns wurde mitgeteilt, dies sei kein Verfassungsfall," sagte Junko Hayashi, der Klägeranwalt. "Wir versuchen noch immer herauszufinden, denn wie kann das nicht verfassungsbezogen sein?"
Bei einer Videoübertragung auf einer Veranstaltung in Tokyo am 4. Juni über Regierungsüberwachung hat der NSA Informant Edward Snowden die japanische Praxis kritisiert.
"Menschen mit dem islamischen Glauben werden viel eher ins Visir genommen.. auch wenn sie keinen kriminellen Aktivitäten nachgehen, oder Kontakte zu solchen Personen haben, oder irgendetwas an ihrem Umfeld kriminell ist, und all das ganz einfach nur, weil die Menschen Angst haben," sagte Snowden, der einmal in Tokyo in einem Gemeinschaftsunternehmen der japanischen und amerikanischen Geheimdienste arbeitete.
Tatsächlich war Japan bislang ziemlich gut darin Terroranschläge zu vermeiden und wurde nie Opfer von tödlicher Dschihadistengewalt. Einige haben dabei Japans Effektivität beim Abwenden islamischer Gewalt gelobt und dies für andere Länder vorgeschlagen.
Neben der Überwachung haben die japanischen Behörden auch hohe Einwanderungsstandards festgelegt. Moslems, die Arbeitsvisa oder Einwanderungsanträge wollen etwa müssen sich einer detaillierten Überprüfung stellen, von der gesagt wird, dass sie die Art von Terroraktivitäten, wie sie Europa plagen verhindert. Insgesamt wird die muslimische Bevölkerung Japans auf 70.000 bis 100.000 Personen geschätzt von insgesamt 127 Millionen Einwohnern.
Dr. Mordechai Kedar sagt dazu: "Das interessanteste an Japans Herangehensweise an den Islam ist die Tatsache, dass die Japaner sich keiner Entschuldung verpflichtet fühlen in der Art, wie sie mit dem Islam umgehen."
Andere haben die Enthüllung der Praktiken von 2010 aus praktischen Gründen kritisiert, und zwar, weil dadurch die Fähigkeit der japanischen Sicherheitsbehörden unterminiert wird, das Volk zu schützen.
Professor Naofumi Miyasaka, der an der Nationalen Verteidigungsakademie lehrt nannte die Enthüllung den "größten Fehler in der Geschichte von Japans Spionageabwehr", da es die Fähigkeit der Stafverfolgungsbehörden hemmt, um Informationen über potentielle Terrorgefahren zu sammeln, weil "das gegenseitige Vertrauen und die Kooperation zwischen Polizei und Informanten gestört wird".
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Der letzte bedeutende Terrorzwischenfall in Japan fans 1995 statt, als bei einem Saringasanschlag auf die Tokoter U-Bahn 13 Menschen getötet und weitere 6.000 verletzt wurden. Der Anschlag wurde von Mitgliedern der Aum Shinri Kyo Sekte verübt, die ihren Gründer zum neuen Kaiser von Japan machen wollten.
Im Original: Japanese Supreme Court Upholds Special Surveillance to Keep Tabs on Muslims
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